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BBK 12/2009 S. 571

Gesetzgebung: Anhebung der Zinsschranke, bundesweite Regelung zur Ist-Besteuerung und Verkündung BilMoG

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung plant der Gesetzgeber, ab 2010 die volle Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu ermöglichen . Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am am Gesetzentwurf umfangreiche Änderungen beschlossen und zwei Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen ergänzt:

  • Geplant ist, die Freigrenze zur Zinsschranke von einer Million € auf [i]Zinsschranke: 3 Mio €drei Millionen € anzuheben (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG); allerdings wird diese Entlastung befristet: Sie ist anwendbar auf Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen und nicht vor dem enden, und letztmals für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden.

  • Außerdem soll die Ist-Besteuerung bei der [i]Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung: 500.000 €Umsatzsteuer bundeseinheitlich geregelt werden (§ 20 UStG): Während derzeit in den ...