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StuB Nr. 12 vom Seite 467

Kein Mutter-Tochter-Verhältnis bei inhaltsleerer Stimmrechtsmehrheit

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die W-GmbH betreibt ein Wasserkraftwerk. Beteiligt sind das Energieversorgungsunternehmen E-AG mit 51 % und die Stadt S mit 49 %. Die Stimmrechte entsprechen den Kapitalanteilen. Der Gesellschaftsvertrag lässt nur für die Feststellung des Jahresabschlusses die einfache Mehrheit genügen.

Hingegen ist nach der Satzung eine 3/4-Mehrheit u. a. bei folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung erforderlich:

  • Gewinnverwendung,

  • Zustimmung zur Aufstellung und Änderung des Wirtschaftsplans,

  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

  • nach der Geschäftsführungsordnung erforderliche Zustimmung zu nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckten Investitions-, Kredit- und Beteiligungsentscheidungen,

  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsführungsordnung.

E möchte die Beteiligung an der W möglichst at equity konsolidieren.

II. Fragestellung

Ist die W-GmbH

  • Tochterunternehmen der E und daher voll zu konsolidieren oder

  • ein at equity konsolidierbares Gemeinschaftsunternehmen?

III. Lösungshinweise

1. Tochter- vs. Gemeinschaftsunternehmen: Definition und Konsolidierungsform

Nach § 290 Abs. 2 HGB Nr. 1 bis 3 HGB ist ein Unternehmen Mutterunte...