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NWB BB 7/2009 S. 208

Kurzarbeitergeld: Längere Bezugsdauer beschlossen

Die Bundesregierung hat am weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Änderungen treten am in Kraft und gelten befristet bis zum .

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist von 18 auf 24 Monate verlängert worden. Dies gilt bereits ab dem für alle Beschäftigten, die bis zum in Kurzarbeit gehen. Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit angewiesen hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt. Das Kurzarbeitergeld wird so einfach wie möglich gestaltet. So soll etwa eine Unterbrechung der...