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SteuerStud Nr. 7 vom Beilage Seite 1

Erbschaftsteuerreformgesetz: Novellierung des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ab 2009

von Dipl.-Finanzwirt (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele, Boppard/Rhein

A. Einleitung

Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom (BGBl 2008 I S. 3018) hat der Steuergesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts termingerecht umgesetzt. Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das novellierte Bewertungsrecht sind zum in Kraft getreten. Auf der Bewertungsebene hat der Gesetzgeber die verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensklassen angeordnet. Das Bewertungsziel soll durch den Rückgriff auf das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren in Anlehnung an die WertV erreicht werden. Um diese Verfahren auch für eine Massenbewertung tauglich zu machen, bedient sich der Gesetzgeber des Mittels der Pauschalierung und der Typisierung.

Auf der Ebene der Folgesteuern – Erbschaft- und Schenkungsteuer – liegt einer der Schwerpunkte des ErbStRG in der Verankerung eines neuartigen Verschonungsinstrumentariums in den §§ 13a bis 13c ErbStG (Verschonungsabschlag, Abzugsbetrag, Privilegierung von vermieteten Wohnimmobilien). Die Höherbewertung des Grundvermögens sowie des Betriebs- und Anteilsvermögens auf der Bewertungsebene wird durch eine (z. T. massive) Erhöhung der persönlichen Freibeträge flankiert. Neben e...