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BGH 14.05.2009 V ZB 176/08, NWB 27/2009 S. 2047

Erbrecht | Testamentsvollstreckung geht Auseinandersetzungswunsch nach Pfändung vor

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Grundstück aus. Das gilt auch gegenüber Gläubigern eines Miterben, die dessen Anteil an dem Nachlass gepfändet haben. Im Streitfall sollte das zum Nachlass gehörende Grundstück nach dem Testament des Erblassers nicht verkauft werden. Der Erblasser wurde von seinen drei Söhnen zu gleichen Teilen beerbt; einen von ihnen hatte er zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Diese Beschränkung der Erben wird gegenüber deren Gläubigern dadurch gewahrt, dass Letztere wegen Forderungen, die keine Nachlassforderungen sind, nicht in Nachlassbestandteile vollstrecken können, solange diese der Verwaltung des Testam...