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FG Köln Urteil v. - 12 K 2920/06

Gesetze: AO § 228, AO § 231 Abs. 1, AO § 218 Abs. 2

Verfahren:

Mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Verfügung als erneuter Abrechnungsbescheid, der die Zahlungsverjährung unterbricht

Leitsatz

Erlässt die Finanzbehörde nach dem Ergehen eines Abrechnungsbescheids und gewährter AdV vor Eintritt der Zahlungsverjährung eine Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht als weiterer Abrechnungsbescheid bezeichnet worden ist, so wird die Zahlungsverjährung erneut gem. § 231 Abs. 1 AO unterbrochen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-23946

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