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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 19 | Kindergeld: Berücksichtigung des Entlassungsgelds bei Einkünften und Bezügen?

Inwieweit ist ein mit Beendigung des Grundwehrdienstes zum Jahresende gezahltes und zugeflossenes Entlassungsgeld im nächsten Jahr in den Grenzbetrag einzubeziehen? Nach Auffassung des FG Sachsen-Anhalt erfolgt die Erfassung zugunsten der Eltern im Jahr des Zuflusses.

Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende erhalten am Ende ihrer Dienstzeit ein Entlassungsgeld. Zwar haben Eltern für ihre Söhne während des Wehrdienstes oder des Zivildienstes keinen Anspruch auf Kindergeld und andere kindbedingten Steuervergünstigungen. Das ändert sich aber, wenn die Söhne im Anschluss an den Dienst fürs Vaterland eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Dann kommt es auf die eigenen Einkünfte und Bezüge an. Diese dürfen 7.680 € im Jahr nicht übersteigen. Da ist es dann ganz wichtig: Ist das Entlassungsgeld bei den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes zu erfassen?

Bereits im Jahre 2002 hatte der BFH entschieden: Das Entlassungsgeld von Wehr- und Zivildienstleistenden entfällt auf die Zeit nach Beendigung des Dienstes. Es gehört zu den Bezügen und ist in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu erfassen.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hatte jetz...