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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 07 | Vermietung: Zinsen zur Finanzierung von Versicherungsbeiträgen als Werbungskosten

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen nach einem aktuellen BFH-Urteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Eine gute Nachricht für Vermieter gibt es vom Bundesfinanzhof. Werden die Beiträge für eine Lebensversicherung fremdfinanziert, können die Zinsen für ein Policendarlehen nach einem aktuellen BFH-Urteil als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzbar sein. Betroffene Mandanten können ihre Steuerlast deutlich drücken.

Die Münchener Richter hatten zu entscheiden über ein Finanzierungsmodell, das in der Praxis weit verbreitet ist.

Im Streitfall hatte ein Vermieter den Kauf mehrerer Wohnungen und Häuser fremdfinanziert. Die Immobilien wurden anschließend vermietet. Die Rückzahlung des Darlehens sollte durch gleichzeitig abgeschlossene Kapitallebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfolgen. Die Ansprüche aus den Lebensversicherungen wurden an die Banken abgetreten. Die Versicherungspräm...