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BFH 26.03.2009 VI R 59/08, StuB 13/2009 S. 510

Einkommensteuer | Bemessungsgrundlage für die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten berechnet wird.

Praxishinweise: Die in § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG ausdrücklich angeordnete Berechnung der zumutbaren Belastung „wie bei einer Zusammenveranlagung” führt zwar zu einer Benachteiligung gegenüber Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, doch ist diese punktuelle Benachteiligung hinzunehmen, weil die Regelung im Ganzen betrachtet keine Schlechterstellung bewirkt. Die steuerliche Behandlung der Eheleute als Wirtschaftsgemeinschaft und der geringere Prozentsatz bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung bzw. das eingeräumte Wahlrecht auf Aufteilung der abziehbaren Aufwendungen rechtfertigen die gesetzliche Regelu...