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BBK Nr. 14 vom Seite 711

Währungsumrechnung

Praxisfälle zum BilMoG

Prof. Dr. Carsten Theile und und Melanie Stahnke

Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.

I. Währungsumrechnung nach BilMoG

Bislang fehlten für den in Euro nach § 244 HGB aufzustellenden Jahresabschluss gesetzliche Regelungen zur Umrechnung von Fremdwährungspositionen. Daher wurden das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip auf die Umrechnung angewendet. [i]BilMoG-Fälle (1): Herstellungskosten, BBK 12/2009 S. 607, NWB ZAAAD-22804Ob diese Prinzipien zumindest bei kurzfristigen Fremdwährungsposten durchbrochen werden dürfen, ist in den letzten Jahren zunehmend in die Diskussion gelangt; der Reg-E zum BilMoG sprach in diesem Zusammenhang sogar von „gängiger Praxis”.

Mit der Einführung des § 256a HGB durch das BilMoG wird die bisherige Regelungslücke geschlossen und Klarheit herbeigeführt: Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs [i]Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag am Abschlussstichtag umzurechnen. Das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip sind für Posten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger nicht anzuwenden. Hier können und müssen unrealisierte Gewinne erfolgswirksam erfasst werden.

Mit der Festlegung auf den Devisenkassamittelkurs wird nicht mehr abhängig von de...