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FG Münster 02.12.2008 9 K 4216/07 K, BBK 14/2009 S. 676

Rückstellung für künftige Betreuung von Versicherungsverträgen

Bilanzierende Versicherungsvertreter dürfen nach Ansicht des FG Münster im Hinblick auf ihre zukünftigen Betreuungsleistungen für vermittelte Versicherungsverträge eine Rückstellung unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsrückstands bilden, wenn mit der Abschlussprovision auch die künftige Betreuung abgegolten ist.

Das Finanzgericht folgt damit dem und widerspricht zugleich dem Nichtanwendungserlass [i]FG widerspricht BMFdes . Das BMF lehnt eine Rückstellung ab, weil die Nachbetreuungspflicht keine wesentlich belastende Verpflichtung darstelle.

Hinweise: Zwar stehen die Finanzgerichte einer Bildung der Rückstellung dem Grunde nach offen [i]Darlegung und Dokumentation des Aufwandsgegenüber. Der Versicherungsvertreter muss aber darlegen, welcher Betreuungsaufwand ihm vorau...