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NWB Nr. 30 vom Seite 2313

Neuordnung des Sonderausgabenabzugs für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Dr. Michael Myßen und Thomas Wolter

In seiner Sitzung vom hat – nach dem Deutschen Bundestag – nun auch der Bundesrat dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zugestimmt. Damit kann das Gesetz nunmehr verkündet werden und in Kraft treten. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird insbesondere die steuerliche Berücksichtigung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen neu geregelt. Hierbei wird – angelehnt an die bestehenden Strukturen – sichergestellt, dass Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in jedem Fall steuermindernd angesetzt werden. Das Gesetz geht zurück auf eine Entscheidung des BVerfG, welches dem Gesetzgeber eine Neuordnung der entsprechenden Regelungsmaterie bis zum aufgegeben hat. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde das Bürgerentlastungsgesetz durch den Bundestag allerdings auch um verschiedene Änderungen außerhalb des eigentlichen Kernthemas des Gesetzentwurfs [i]Dörr, NWB 2009 S. 2050ergänzt. So wurde z. B. im Bereich der Unternehmenssteuern eine auf zwei Jahre befristete Sanierungsklausel zur besseren Verlustnutzung eingeführt und zudem – ebenfalls auf zwei Jahre befristet – die Freigrenze bei der Zinsschranke von 1 Mio...