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NWB Nr. 30 vom Seite 2342

Die Reform des Erb- und Verjährungsrechts

Gestaltungsmöglichkeiten und Folgen für die Rechtsberatung

Dr. Damian Wolfgang Najdecki

Nach einem langjährigen Gesetzgebungsverfahren wurde nunmehr die Reform des Erb- und Verjährungsrechts im Bundestag verabschiedet. Insbesondere durch die Gesetzesänderungen im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechts entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Rechtsberatungspraxis. Die Bedeutung der lebzeitigen Übertragung von Vermögen wird in Zukunft aufgrund der Änderungen im Pflichtteilsrecht wohl erheblich an Bedeutung gewinnen. Obgleich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens die Reform immer mehr zu einem „Reförmchen” geschrumpft ist (vgl. zu den ursprünglich geplanten Änderungen: Keim, ZEV 2008 S. 161 ff.), ergeben sich für die tägliche Rechtspraxis einige interessante Neuerungen. Der folgende Beitrag stellt die zentralen Änderungen im Bereich des Erb- und Verjährungsrechts dar, legt zugleich ein besonderes Augenmerk auf bestehende und neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Rechtsberatung und weist auf bereits bestehende Notwendigkeiten einer Vertragsregelung bei lebzeitigen Überlassungen hin.

I. Hintergrund

Der Bundestag hat am das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen, um einem im Hinblick auf die gesellschaftlichen ...