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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 764/03

Gesetze: BewG 1991 § 138 Abs. 1 S. 2, BewG 1991 § 138 Abs. 3, BewG 1991 § 138 Abs. 4, BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 1, BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 2, BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 3, BewG 1991 § 9 Abs. 2 S. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AO § 38, WertV § 7, WertV § 13

Unzulässigkeit des Nachweises eines den festgestellten Grundbesitzwert unterschreitenden gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks durch ein nicht von den Bodenrichtwerten zum ausgehendes Gutachten

Leitsatz

Der nach § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG (in der vor dem gültigen Fassung) mögliche Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks kann für einen vor dem liegenden Bewertungsstichtag nicht durch ein Sachverständigengutachten erbracht werden, das nicht von den maßgeblichen Bodenrichtwerten zum , sondern von den niedrigeren Bodenrichtwerten am Bewertungsstichtag (im Streitfall: ) ausgeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-24646

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