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OFD Rheinland 29.06.2009 S 2142 - 2009/0003 - St 142, NWB 30/2009 S. 2298

Einkommensteuer | Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe – Lastschrifteinzugsermächtigung

Zu der Frage, ob ein Abfluss i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG im Falle einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung unabhängig von einer späteren tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Finanzamt im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung anzunehmen ist, vertritt die die Auffassung, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung im Falle einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung bei fristgerechter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit als abgeflossen i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG anzusehen ist, soweit das betroffene Konto im Fälligkeitszeitpunkt eine hinreichende Deckung aufweist. Eine tatsächlich spätere Inanspruchnahme durch das Finanzamt ist ebenso unbeachtlich wie die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, den Lastschrifteinzug im Anschluss an ...