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BFH 23.04.2009 IV R 73/06, NWB 30/2009 S. 2300

Gewerbesteuer | Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs

Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin beteiligt, führt dies nach dem nur dann zur Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt ist.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte der BFH ein Auslagerungsmodell steuerlich zu beurteilen, das er mit dem Begriff des Tracking-Stock-Modells nicht ganz treffend bezeichnet hat. Denn worauf der Begriff „Stocks” schon hinweist, handelt es sich um das Geschäftsmodell von Aktiengesellschaften, die im Deutschen daher auch als Spartenaktien- oder divisionalisierte Aktien-Modelle bezeichnet werden. Das Anliegen dieser Gestaltungen ist aber das Gleic...