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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 1490/07 Kg EFG 2009 S. 1562 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Anspruch auf Gewährung von Kindergeld auch bei Einkünften des Kindes über dem Grenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Bei der Grenzbetragsberechnung für die Gewährung von Kindergeld i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG sind die Einkünfte des Kindes um Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für ein „NC-Verfahren” zur Erlangung eines Studienplatzes zu kürzen, da es sich insoweit um vor der Aufnahme des Studiums entstandene Aufwendungen für ausbildungsbedingten Mehrbedarf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG handelt.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1562 Nr. 19
EAAAD-25001

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