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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 428/04 F

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, BGB § 836

Qualifizierung von Einkünften einer Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung als solche aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz

  1. Eine vermögensverwaltende GbR mit beschränkter Haftung ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wenn der Gesellschaftsvertrag keine zwingende Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen enthält, sondern – bei übereinstimmenden Erklärungen – auch eine Haftung der Gesellschafter mit dem sonstigen Vermögen vorsieht, und haftungsbeschränkende Vereinbarungen mit den jeweiligen Gläubigern nicht festgestellt werden können.

  2. Gleiches gilt, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung über die Beschränkung der deliktischen Haftung als Gebäudebesitzer (§§ 836 ff. BGB) getroffen worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-25004

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