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FG Hamburg 05.03.2009 3 K 175/08, NWB 31/2009 S. 2390

Abgabenordnung | Keine Wiedereinsetzung wegen versäumter Einspruchsrücknahme

Nach Versäumung der vom Finanzamt mit Verböserungsandrohung gesetzten Frist zur Einspruchsrücknahme ist eine Wiedereinsetzung nach dem nicht möglich, weil die Frist keine „gesetzliche” i. S. von § 110 AO ist.