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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 04 | Kapitalvermögen: Werbungskosten zum Jahreswechsel 2008/2009

Die OFD Rheinland befasst sich in einer Verfügung mit der Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen beim Übergang zur Abgeltungsteuer. Das BMF hat zum wiederholten Male als Reaktion auf Anfragen mehrerer Bankenverbände zu Anwendungs- und Zweifelsfragen Stellung genommen.

Bereits in der Dezember-Ausgabe 2008 der NWB Audio-CD hatten wir Sie über eine Vereinfachungsregelung informiert. Es geht um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Depotgebühren für 2008, die eine Bank bis Ende Januar 2009 in Rechnung stellt, dürfen nach einem BMF-Schreiben noch bei der Steuererklärung für 2008 als Werbungskosten angesetzt werden.

Hintergrund ist der Wegfall des Werbungskostenabzugs mit Einführung der Abgeltungsteuer. Private Anleger können seit Jahresanfang 2009 ihre Aufwendungen grundsätzlich nicht mehr steuermindernd von den Kapitaleinnahmen abziehen. Das gilt auch bei einer Antragsveranlagung mit der individuellen Steuerprogression. Alle Kosten sind mit dem mickrigen Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Person abgegolten.

Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht klären müssen: Verstößt d...