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BFH 26.03.2009 VI R 42/07, BBK 15/2009 S. 724

Keine Entfernungspauschale bei Flugreisen

Bei beruflich veranlassten Flugreisen können nur die tatsächlichen Flugkosten als Werbungskosten abgesetzt werden, nicht jedoch die Entfernungspauschale. Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG. Der BFH hält den Ausschluss der Entfernungspauschale für Flugstrecken für verfassungsrechtlich zulässig, weil die Entfernungspauschale umwelt- und verkehrspolitisch motiviert sei und der Gesetzgeber deshalb zwischen Flugstrecken und Pkw-/Bahnfahrten differenzieren dürfe.

Zum Thema:

Bernd Rätke