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BBK 15/2009 S. 729

RIC: Hinweis zur Berücksichtigung des Beitrags zum Pensions-Sicherungs-Verein in Zwischenabschlüssen

Für das Kalenderjahr 2008 betrug der Beitragssatz gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) 1,8 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage. Auf Basis des Schadensvolumens der ersten Jahreshälfte 2009 wäre nun ein [i]Anhebung des Beitrags zum PSVaG auf das 7,5-facheBeitragssatz von 13,5 Promille erforderlich. Der PSV beabsichtigt, seine Mitglieder im Juli 2009 über die mögliche Beitragsbelastung 2009 zu informieren.

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) weist darauf hin, dass in IFRS-Halbjahresabschlüssen grundsätzlich 6/12 des erwarteten Jahresbeitrags zurückzustellen seien. Bei der notwendigen Prognose über den Jahresbeitrag sind auch Annahmen darüber zu treffen, ob und inwieweit eine mögliche Glättung gem. § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG und/oder eine Ermäßigung der Beiträge durch eine etwaige Inanspruchnahme des Ausgleichsfond...