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BBK Nr. 15 vom Seite 722

Die Durchsuchung durch die Steuerfahndung

[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 749Sowohl der Unternehmer als auch die Mitarbeiter sind oft überfordert, wenn ihr Unternehmen plötzlich ins Visier der Steuerfahndung gerät. Wer sich aber an wichtige Verhaltensregeln hält, vermeidet später kaum zu reparierende Fehler.

I. Verhaltensregeln bei einer Durchsuchung

Es gibt eine Reihe von Ermittlungsanlässen, die eine Steuerfahndungsprüfung auslösen können. Wichtig ist, dass der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung und die Mitarbeiter wissen, wie sie sich gegenüber der Steuerfahndung verhalten sollen. Ein individueller Verhaltensplan in Form einer Checkliste gibt [i]Checklistekonkrete Handlungsvorgaben an die Hand. Nachstehende Regeln sollten beachtet werden:


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Checkliste
1. Ruhe bewahren!
2. Information der zuständigen Personen im Unternehmen
3. Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses
4. Aufsehen vermeiden
5. Namen und Funktionen der erschienenen Personen erfassen
6. Keine Erklärungen zur Sache abgeben!
7. Steuerfahnder nicht allein lassen
8. Unterlagen nicht freiwillig herausgeben, sondern beschlagnahmen lassen
9. Forderung eines detaillierten und unterzeichneten Beschlagnahmeverzeichnisses
10. Erstellung eines Gedächtnisprotokolls nach der Durchsuchung

II. Schad...