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KSR Nr. 8 vom Seite 9

Heranziehung der Grundbesitzwerte i. S. des § 138 BewG auf dem Prüfstand

Bemessung der Grunderwerbsteuer beim Übergang von Geschäftsanteilen

Andrew Miles

Der BFH hegt Zweifel daran, ob die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i. S. des § 138 BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist und gedenkt, dem BVerfG die entsprechende Frage vorzulegen. Zuvor möchte er aber dem BMF die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen und hat es deshalb aufgefordert, dem laufenden Verfahren beizutreten.

Verkehrswert muss realistisch sein

In einem typischen Fall von Konzernumbau erwarb eine GmbH den einzigen Geschäftsanteil an einer anderen GmbH von der gemeinsamen Muttergesellschaft. Die erworbene GmbH führte bebaute wie unbebaute Grundstücke in ihrer Bilanz. Daher setzte das Finanzamt Grunderwerbsteuer unter Heranziehung der Werte nach § 138 Abs. 3 BewG, also das 12,5-fache der erzielbaren Jahresmiete für die bebauten Grundstücke sowie die Bewertungsschlüssel des Gutachterausschusses für die unbebauten fest.

Für den BFH ergibt sich die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Bewertungsregelung bezüglich der bebauten Liegenschaften aus der Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Die Grunderwerbsteuer wird in erster Linie auf die Gegenleistung für die Grundstücksübertragung erhoben, was zur Besteuer...BStBl 2007 II S. 192