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NWB Nr. 33 vom Seite 2547

BahnCard als Werbungskosten absetzbar

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) weist darauf hin, dass die Ausgaben für eine BahnCard als Werbungskosten abgesetzt werden können. [i]Kosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbarAufgrund des neuen „Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale” v. sind nun wieder – und zwar rückwirkend ab 2007 – die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten absetzbar, sofern diese höher sein sollten als die Entfernungspauschale.

[i]Private Nutzungsmöglichkeit unerheblichAusgaben für eine BahnCard können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten – für Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – insgesamt um den Preis der BahnCard verringern. Dass die BahnCard auch für private Reisen genutzt werden kann, spielt dann keine Rolle.

[i]Keine ZeitanteiligkeitDas Finanzgericht Baden-Württemberg hat darüber hinaus entschieden, dass die Ausgaben für eine BahnCard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, und zwar auch dann, wenn sie erst im Dezember gekauft wurde ( NWB AAAAC-77367).

[i]NachweisDie Deutsche Bahn bietet die Möglichkeit, Fahrscheine über das Internet zu erwerben un...