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StuB 15/2009 S. 593

Bedeutung von Leerungszeiten auf Briefkästen

Der Absender eines fristgebundenen Schriftsatzes darf auf die angegebenen Leerungszeiten des von ihm benutzten Briefkastens vertrauen ( NWB DAAAD-24427).

Praxishinweise: (1) Der Prozessbevollmächtigte hatte eine Berufungsbegründung zwei Tage vor Fristablauf verfasst und gegen 14 h zusammen mit anderer Post in einen in Kanzleinähe gelegenen Briefkasten der Deutschen Post AG, der nach den dort ersichtlichen Angaben werktäglich um 14.30 h geleert wurde, eingeworfen. Der Schriftsatz ging jedoch erst einen Tag verspätet bei Gericht ein. Das Rechtsmittel wurde daher als unzulässig verworfen. Das OLG gab auch einem Wiedereinsetzungsantrag nicht statt. Eine Rechtsbeschwerde war jetzt aber erfolgreich.

(2) Nach ständiger Rechtsprechung dürfen de...