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BFH 30.04.2009 V R 15/07, StuB 15/2009 S. 590

Umsatzsteuer | Entscheidung über die Vorsteuerabzugsberechtigung im Billigkeitswege

(1) § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. (2) Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht. (3) Macht der Stpfl. im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme grundsätzlich nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden (Bezug: § 14, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993; Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Art. 18 Abs. 1, Art. 22 Abs. 3 Buchst. b, c Richtlinie 77/388/EWG; § 163 AO).

Praxishinweise: Liegen di...