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BFH 07.05.2009 VI R 16/07, StuB 15/2009 S. 589

Einkommen-/Lohnsteuer | Auszahlung eines Versorgungsguthabens führt zu Arbeitslohn

Die Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers zur Sicherung der zugesagten Gesamtversorgung gebildet worden ist, führt neben zuvor lohnversteuerten Umlagezahlungen an die VBL zu Arbeitslohn (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Die Beitragszahlungen des Arbeitgebers, mit denen der Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer (VBL) erlangt, führen – unabhängig von den späteren Versorgungsleistungen – stets zu Arbeitslohn. Scheidet der Arbeitgeber aus dem Versorgungswerk aus und sichert er dem Arbeitnehmer Zahlungen zu, um dessen zugesichertes Versorgungsniveau zu gewährleisten, so stellen die Zahlungen einen zusätzli...