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FG Münster Urteil v. - 11 K 998/06 Kg EFG 2009 S. 1658 Nr. 20

Gesetze: EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 2 VO (EWG) 1408/71 Art 13 VO (EWG) 574/72 Art 10 VO (EWG) 1408/71 Art 73 VO (EWG) 1408/71 Art 77 EStG § 62

Kindergeld:

Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in den Niederlanden

Leitsatz

1) Der Kindergeldanspruch einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anspruchsberechtigten, die in den Niederlanden erwerbstätig ist und die in den Niederlanden aufgrund des Alters ihres Kindes von über 18 Jahren keinen Anspruch auf Kindergeld (mehr) hat, ist weder durch § 65 EStG noch durch gemeinschaftsrechtliche Regelungen ausgeschlossen.

2) Findet im Rahmen der Zuordnung nach Art. 13 VO (EWG) 1408/71 als Recht des Beschäftigungsmitgliedstaats niederländisches Recht Anwendung und steht der Anspruchsberechtigten in den Niederlanden ein Anspruch auf Familienleistungen zu, wird der damit kumulierende Anspruch auf Kindergeld in Deutschland im Anwendungsbereich von Art. 10 VO (EWG) 574/72 nicht ausgeschlossen. Vielmehr ruht der deutsche Kindergeldanspruch in Höhe des Anspruchs auf niederländische Familienleistungen.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 88 Nr. 2
EFG 2009 S. 1658 Nr. 20
SAAAD-26418

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