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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 399117K 1

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte eine vom Kläger im Jahre 1992 im Rahmen seines gewerblichen Grundstückshandels vereinnahmte Grundstücks – Vermittlungsprovision bei der Feststellung des Gewerbesteuermeßbetrages 1992 zurecht zugrunde gelegt hat oder ob die Provision – wie der Kläger meint – der Gewerbebesteuerung für das Jahr 1991 zugrunde zu legen ist, während der Beklagte meint, daß sie aufgrund einer tatsächlichen Verständigung im Streitjahr zu erfassen ist.

Fundstelle(n):
NAAAD-26625

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