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BMF 13.07.2009 IV C 5 - S 2334/08/10013, BBK 16/2009 S. 779

Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Mahlzeiten durch Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers

Das BMF akzeptiert in seinem Schreiben vom die Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung des geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Allerdings beanstandet es das BMF nicht, wenn der Arbeitgeber weiterhin nach R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008 vorgeht, so dass im Ergebnis ein Wahlrecht zur Ermittlung des geldwerten Vorteils besteht.

Zum Thema:

Bernd Rätke