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BVerfG 10.07.2009 1 BvR 1416/06, NWB 35/2009 S. 2715

Gewerbesteuer | Rückwirkende Änderung der gesetzlichen Regelungen zur „Mehrmütterorganschaft”

Das die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das (BStBl 2006 II S. 549) sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die der Entscheidung zugrunde liegenden Regelungen der § 2 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 2 GewStG i. d. F. des UntStFG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit sie eine echte Rückwirkung anordnen. Die Versagung der Verrechnung der vortragsfähigen Gewerbeverluste der beiden Gemeinschaftsunternehmen mit den laufenden Gewerbeeinkünften begründet ebenfalls keine verfassungsrechtlich unzulässige rückwirkende Schlechterstellung. Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung konnte nach der alten Rechtslage nicht ernstlich zweifelhaft sein, dass die Auflösung der Mehrmütter-GbR zum (anteiligen) Unt...