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BFH 13.05.2009 XI R 75/07, NWB 35/2009 S. 2717

Umsatzsteuer | Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz

Nach dem unterliegen Umsätze aus dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten), die für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden, als Lieferungen von Druckerzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz.

Anmerkung:

Die eine Partnervermittlung betreibende Klägerin erhebt und registriert Kontaktdaten und persönliche Daten interessierter Damen und verkauft daraus erstellte Listen kontaktsuchender Herren. Entscheidend für die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG war, ob es sich um Dienstleistungen oder Lieferung von Druckerzeugnissen handelt. Der BFH nahm Letzteres an, weil die Listen nicht individuell auf die Abnehmer zugeschnitten sind, d. h., jeder Abnehmer erhält gegen feste Vergütung dieselb...