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BAG 18.08.2009 1 ABR 47/08, NWB 35/2009 S. 2723

Arbeitsrecht | Altersdiskriminierende Stellenausschreibung

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein (§ 3 Abs. 2 AGG). Arbeitnehmer mit mehreren Berufsjahren weisen typischerweise gegenüber Arbeitnehmern im ersten Berufsjahr ein höheres Lebensalter auf. Eine Beschränkung auf jüngere Beschäftigte kann zwar gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die vom Arbeitgeber angeführten Gründe allerdings offensichtlich ungeeignet (hier: Hinweis auf Personalbudget), verstößt er grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung gem. § 11 AGG.