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StuB Nr. 16 vom Seite 608

Die Bewertung der Vermögensgegenstände gemäß BilMoG

Veränderte Konzeption bei weiterhin möglicher Bilanzpolitik

Prof. Dr. Gerrit Brösel, PD Dr. Torsten Mindermann, beide Ilmenau, und StB Dr. Christian Zwirner, München , PD Dr. Torsten Mindermann, Ilmenau und Dr. Christian Zwirner, München

Zu den Zielen der Bundesregierung im Hinblick auf den § 253 HGB zählt – vor dem Hintergrund einer verbesserter Informationsfunktion – vor allem die Reduzierung des bilanzpolitischen Gestaltungspotenzials. Hiermit ist die Abschaffung von Bewertungswahlrechten (z. B. die Abschaffung der Wahlrechte, Abschreibungen wegen künftiger Wertschwankungen, auf Basis vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und im Anlagevermögen – mit Ausnahme der Finanzanlagen – wegen nur vorübergehender Wertschwankungen vorzunehmen) verbunden . Vor dem Hintergrund der Reformierung der Bilanzierung dem Grunde sowie der Bilanzierung der Höhe nach würdigt der vorliegende Beitrag die wesentlichen Bilanzierungsfolgen, die sich aus dem BilMoG mit Blick auf die Bewertung der Vermögensgegenstände ergeben. Hierbei ist zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Ein besonderes Augenmerk ist den Neuregelungen zur Goodwill-Bilanzierung nach BilMoG zu widmen. Mit den umfassenden Übergangsregelungen in den Art. 66 und 67 EGHGB sieht der Gesetzgeber zudem ein weiten bilanzpolitischen Spielraum für S. 609den Bilanzierenden vor, der bereits vor der Umstellung – und damit noch im laufenden Jahr – genutzt werden...