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BFH 19.02.2009 IV R 97/06, StuB 16/2009 S. 632

Wirksamkeit einer elektronischen Signatur

Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit einer nach § 52a Abs. 1 FGO elektronisch übermittelten Revisionseinlegung und Erledigungserklärung nicht entgegen (Bezug: § 52a Abs. 1, § 120 Abs. 1, § 138 FGO; § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 2, § 5 Abs. 2, § 7 SigG; § 1 ERVVOBVerwG/BFH).

Praxishinweise: Die nach § 5 Abs. 2 SigG zulässige monetäre Beschränkung einer Signatur bezieht sich auf unmittelbare finanzielle Transaktionen (z. B. Überweisungen). Sie ist aber bei bestimmenden Schriftsätzen an das Gericht nicht einschlägig, da Prozesshandlungen eines solchen Transaktionen darstellen.

– erl –