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BFH 27.05.2009 I R 86/07, StuB 16/2009 S. 627

Einkommensteuer | „Spielerleihe” nicht steuerpflichtig

Einnahmen eines ausländischen Sportvereins aus einer Transfervereinbarung mit einem inländischen Verein in der Form der sog. Spielerleihe sind keine – eine beschränkte Steuerpflicht auslösenden – Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rechts. Eine Steuerabzugspflicht des inländischen Vereins nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1990 besteht nicht.

Praxishinweise: (1) Nach dem Urteil sind Zahlungen, die ein inländischer Fußballverein an einen ausländischen Verein im Rahmen einer Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte „Spielerleihe” leistet, in Deutschland nicht steuerpflichtig und unterliegen deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug. Nach § 49 EStG können im Ausland ansässige Personen in Deutschland b...