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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1447/07

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3 bis 5

Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung bei Neugründung: voraussichtliche Anschaffung eines Wirtschaftsgutes

Leitsatz

Während bei bestehenden Betrieben für die nach § 7 g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche Prognoseentscheidung die Verhältnisse vergangener Veranlagungszeiträume wichtige Anhaltspunkte liefern können, setzt wegen des Fehlens derartiger Erkenntnisse bei neu gegründeten Betrieben oder der Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes auf einen weiteren Geschäftszweig die erforderliche Konkretisierung zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass die noch anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1916 Nr. 36
DStRE 2010 S. 208 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2009 S. 2626
TAAAD-27232

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