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OLG München 25.03.2009 7 U 4774/08, NWB 36/2009 S. 2794

Arbeitsrecht | Kündigung des GmbH-Geschäftsführers wegen Ausübung einer Option unzulässig

Es besteht kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Geschäftsführer einer GmbH fällige Aktienoptionen, die ihm als Teil seiner Vergütung zustehen, auf die er jedoch nur während des bestehenden Dienstverhältnisses Anspruch hat, nach Erhalt einer unwirksamen (vorangegangenen) außerordentlichen Kündigung einlöst. Denn mit der ersten außerordentlichen Kündigung wurde im Streitfall das Dienstverhältnis nicht mit sofortiger Wirkung beendet. Eine Verpflichtung des Geschäftsführers, mit der Ausübung der Aktienoption zu warten, hätte daher einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedurft.