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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 339

Verlustverrechnung im Rahmen der Abgeltungsteuer 

 Problemfelder und Gestaltungsüberlegungen

Urs Bernd Brandtner und Dr. Jochen Busch

Die jüngste Börsenerholung ist für viele Anleger nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie haben in der Finanzkrise zum Teil beträchtliche Verluste erlitten. Vor diesem Hintergrund fragen sich die Investoren: Soll ich meine Wertpapiere mit Verlust verkaufen und auf diese Weise zumindest den Fiskus an den Verlusten beteiligen? Der informierte Anleger erinnert sich, dass in der Abgeltungsteuerwelt Verluste generell steuerlich zählen. Doch die Praxis ist komplizierter. Von der Grundregel existieren zahlreiche Ausnahmen. Der Beitrag erläutert wichtige Steuerfallen und zeigt auf, wie Anleger ihre Verluste geltend machen. Die Ausführungen gelten für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger.

I. Grundsatz

Mit der Abgeltungsteuer spielen Spekulations- oder Haltefristen steuerlich keine Rolle mehr. Grundsätzlich gilt: Sämtliche Verluste aus Kapitalanlagen zählen steuerlich. Sie lassen sich mit Gewinnen aus anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen verrechnen. So mindern Kursverluste nicht nur Kursgewinne, sondern auch die Steuerlast von z. B. Zinsen und Dividenden. Dies gilt bei nicht kapitalgarantierten Produkten für alle Neuanlagen, d. h...