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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 343

Der Fall „Meilicke” zum zweiten Mal beim EuGH – „Technische” Details müssen geklärt werden

Wie kann das alte KSt-Anrechnungsverfahren auf ausländische Dividenden angewandt werden?

von Robert Püttner, Berlin

Der EuGH hatte mit Urteil v. - Rs. C-292/04, Meilicke NWB FAAAC-39375 das bis zum Jahr 2000 einschließlich geltende deutsche körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren für europarechtswidrig erklärt (vgl. Heidenreich, EuGH-Urteil Meilicke, BBEV 4/2007 S. 121). Dabei wurde die zeitliche Anwendung des Urteils nicht beschränkt, das Urteil gilt damit rückwirkend für alle noch änderbaren Steuerbescheide. Wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen für Deutschland (und andere betroffenen Staaten) hat die deutsche Finanzverwaltung bei der Anwendung des Urteils „gemauert” und unüberwindliche formale Hürden aufgebaut. Nun hat das NWB TAAAB-24685 den Fall erneut dem EuGH vorgelegt, um „Detailfragen” zu klären.

I. Ein Rückblick

Der zwischenzeitlich verstorbene deutsche Privatanleger Meilicke hatte in den Jahren 1995 bis 1997 in verschiedene ausländische Aktien investiert und hieraus Dividenden in fünfstelliger Höhe erhalten. Die beantragte Steuergutschrift von 3/7 dieser Dividenden wie bei Dividenden aus deutschen Aktien lehnte das Finanzamt ab. Der angerufene EuGH hatte mit Urteil v. - Rs. C-292/04, Meilicke, entschieden, dass hi...