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NWB Nr. 37 vom Seite 2889

Auslandsbeteiligungen europarechtlich geschützt

Beteiligungsaufwendungen trotz gesetzlichen Abzugsverbots berücksichtigungsfähig

Jens Intemann

Der EuGH hatte in der Rechtssache „Keller Holding” (, BStBl 2008 II S. 834) entschieden, dass ein isoliertes Abzugsverbot für Beteiligungsaufwendungen, die durch eine Beteiligung an einer im EU-Ausland ansässigen Gesellschaft veranlasst sind, europarechtswidrig ist. Beteiligungsaufwendungen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Gesellschaften müssen danach gleich behandelt werden. Diesen europarechtlichen Vorgaben wurden die verschiedenen Fassungen des § 8b KStG und § 3c EStG bis zum Veranlagungszeitraum 2003 nicht gerecht. Die Finanzverwaltung hat die Konsequenzen aus der Europarechtswidrigkeit des § 8b KStG in einem (BStBl 2008 I S. 940) gezogen. Die in § 8b KStG in der jeweiligen Fassung vorgesehenen Abzugsbeschränkungen für Beteiligungsaufwendungen werden in allen noch offenen Fällen überwiegend nicht mehr angewandt, soweit sie mit Gesellschaften in Zusammenhang stehen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR ansässig sind. Jedoch ist die Beschränkung auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgrund eines NWB CAAAD-16015 bereits wieder überholt. Nach dieser Entscheidung dürfen auch Aufw...