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BMF 12.08.2009 IV C 6 - S 2137/09/10003, BBK 17/2009 S. 830

Nichtanwendungserlass zur Passivierung von Kfz-Rückkaufverpflichtungen

Nach dem ist das zur Passivierung von Rückkaufverpflichtungen von Kfz-Händlern nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Entscheidung des BFH: Der BFH hatte entschieden, dass ein Kfz-Händler für seine Rückkaufverpflichtung eine Verbindlichkeit in Höhe des Teilwerts der Rückkaufverpflichtung bilden darf. Kfz-Händler gehen derartige Rückkaufverpflichtungen insbesondere beim Verkauf größerer Fahrzeugmengen an Leasing-Unternehmen oder Mietwagenfirmen ein.

Begründung des BMF: Das BMF beruft sich auf die frühere Rechtsprechung des BFH , wonach eine Rückkaufverpflichtung allenfalls in Gestalt einer Drohverlustrückstellung bilanziell abgebildet werden könne. Eine Drohverlustrückstellung ...