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BBK 17/2009 S. 833

Pauschalierung: Sozialversicherung bei Sachzuwendungen an Dritte nach§ 37b EStG

Mit Wirkung vom wurde in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt, dass Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 EStG [i]Änderung der SvEV ab 2009 an Arbeitnehmer eines Dritten kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind . Das bedeutet für eigene Arbeitnehmer: Für Sachzuwendungen von einem Dritten sind keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abzuführen, wenn der Dritte die Pauschalierung nach § 37b EStG anwendet.

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nicht für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen, d. h. Unternehmen, die in den Konzernabschluss [i]Abweichung bei Konzernen eines Mutterunternehmens mit einzubeziehen sind.

Hinweis:

Lohnsteuerrechtlich sind die Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen zwar wie Dritte zu behandeln und gehören zum Anwendungsbereich [i]Ausnahme in der Sozialversicherung des § 37b Abs. 1 EStG . Sozialversicherungsrechtlich gilt aber eine Ausnahme: Das verbu...