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OFD Koblenz 31.03.2009 S 2137 A - St 31 4, BBK 17/2009 S. 832

Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Bp

Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung sind im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zu berücksichtigen. Dies hat die OFD Koblenz jüngst noch einmal bestätigt.

Derzeit sei zwar ein Verfahren vor dem BFH anhängig, in dem es darum gehe, wann die GewSt-Rückstellung für Mehrsteuern nach einer vGA anzusetzen sei. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens sei aber H 4.9 „Rückstellung für künftige Steuerforderungen” EStH unverändert anzuwenden.

Etwas anderes gelte für Mehrsteuern aus Steuerfahndungsergebnissen: Rückstellungen hierfür seien nach dem , NWB HAAAA-89334 erst anzusetzen im Jahr der Beanstandung durch den Betriebsprüfer (aufdeckungsorientierte Maßnahme ).

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