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BBK Nr. 17 vom Seite 836

Zulässigkeit planmäßiger Abschreibungen einzelner Komponenten von Sachanlagen nach HGB

Wahlrecht als Reaktion auf BilMoG

Klaus Wiechers

Das IDW hat jüngst – in Reaktion auf das BilMoG – einen Hinweis zur Rechnungslegung veröffentlicht, nach dem die gesonderte Abschreibung einzelner Komponenten einer Sachanlage ähnlich dem Ansatz nach IAS 16.14 ff. auch nach HGB zulässig sei (IDW RH HFA 1.016). Der Beitrag zeigt den methodischen Hintergrund dieses Komponentenansatzes sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu IAS 16.

I. Rechtliche Einordnung

Bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am konnten im handelsrechtlichen Jahresabschluss sog. Aufwandsrückstellungen [i]Abschaffung der Aufwandsrückstellungen mit BilMoG gem. § 249 Abs. 2 HGB gebildet werden. Vor allem größere Unternehmen bedienten sich dieses Wahlrechts, z. B. um Generalüberholungen oder größere in regelmäßigen Abständen anfallende Wartungsaufwendungen von Sachanlagen ratierlich abzugrenzen und Ergebnisverzerrungen zu vermeiden .

Durch das BilMoG wurde § 249 Abs. 2 HGB aufgehoben, um die handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen den IFRS anzunähern. Denn nach IFRS [i]Theile/Stahnke, Bilanzierung von Generalüberholungen, NWB SAAAD-01463. dürfen Rückstellungen für reine Innenverpflichtungen grundsätzlich nicht gebildet werden.

Als Reaktion auf die Abschaffung der Aufwandsrückstellungen hat das IDW jüngst einen Hinweis zur Rechnungslegung veröffentlicht un...