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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 427/09 VE

Gesetze: EnergieStG § 1 Abs. 2 Nr. 1EnergieStG § 4 Nr. 1EnergieStG § 6 Abs. 3 Satz 1EnergieStG § 24 Abs. 2 Satz 1EnergieStG § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EnergieStG § 26 Abs. 1 KN Unterpos. 1518 00 95 RL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 3 Satz 1

Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis als Herstellungsbetrieb nach § 6 Abs. 3 S. 1 EnergieStG mangels Herstellung von Erzeugnissen

Leitsatz

Ein Hersteller von Fetten aus Schlachtnebenprodukten, die nicht zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind, sondern aufgrund ihrer höheren Qualität ausschließlich in der oleochemischen Industrie als Ausgangsstoff für technische Enderzeugnisse verwendet werden, stellt keine Energieerzeugnisse i.S.d. § 4 EnergieStG her und hat daher keinen Anspruch auf eine Erlaubnis als steuerbefreiter Herstellungsbetrieb nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG.

Fundstelle(n):
LAAAD-27615

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