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BFH 25.06.2009 V R 37/08, NWB 37/2009 S. 2867

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft eines „festen freien Mitarbeiters” einer Rundfunkanstalt

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG selbständig tätig und daher im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig. (2) Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge können kein Entgelt i. S. von § 10 UStG sein.

Anmerkung:

Der BFH bestätigt, nach der gemeinschaftsrechtskonformen Regelung in § 2 UStG sei die Selbständigkeit natürlicher Personen prinzipiell mit denselben Maßstäben zu messen wie im Einkommen- und Gewerbesteuerrecht, betont jedoch, es bestehe keine rechtliche Bindung. Der sozial- und arbeitsrechtlichen Beurteilung misst die Entscheidung indizielle Bedeutung bei. Im Streitfall gingen die Betroffenen von der Unternehmereigenschaft eines für eine öffentliche Rundfunkanstalt als „fester freier Mitarbeiter” tätigen Journalisten aus und strit...