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LSG NRW 03.07.2009 L 20 B 66/09 AS, NWB 37/2009 S. 2875

Sozialrecht | Abwrackprämie mindert Hartz-IV

Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz-IV”) müssen sich die staatliche Umweltprämie für Altautos („Abwrackprämie”) als Einkommen leistungsmindernd auf Leistungen nach dem SGB II anrechnen lassen. Die Prämie stellt Einkommen i. S. des § 11 Abs. 1 SGB II dar; insbesondere fällt die Prämie nicht unter die Ausnahmevorschrift für zweckbestimmte Einnahmen (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II). Die Gewährung der Umweltprämie sei für den Empfänger auch der Höhe nach so günstig, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt erscheinen. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für den privaten Konsum, für den die Steuerzahler aufkommen müssten. Die Umweltprämie sei auch nicht als geschütztes Vermögen anrechnungsfrei. Zwar darf der Hilfeempfänger ein vorhandenes, angeme...