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NWB Nr. 39 vom Seite 3052

Die Grundstücksbewertung von Wohngrundstücken

Für Zwecke der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer

Reinhard Stöckel

Das Bewertungsgesetz enthält in den einzelnen Abschnitten Regelungen zu den Arten der bebauten Grundstücke und zu den Verfahren zur Feststellung des jeweiligen Grundstückswerts. Nach der Systematik des Bewertungsgesetzes ist jeweils zuerst die Grundstücksart zu ermitteln. Alle bebauten Grundstücke, die in einem bestimmten Umfang zu Wohnzwecken genutzt werden, rechnen zur Gruppe der Wohngrundstücke. Die Art eines Wohngrundstücks wird grds. durch die Anzahl der im Feststellungszeitpunkt tatsächlich vorhandenen Wohnungen bestimmt. Allerdings kann eine Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken für die Bestimmung der Grundstücksart und damit auch für das Bewertungsverfahren von Bedeutung sein. Der Ermittlung der zutreffenden Grundstücksart kommt damit, insbesondere bei der Erbschaftsteuer, eine besondere Bedeutung zu. Nachfolgend werden die Abgrenzungskriterien und die daraus resultierende Bewertung dargelegt.

I. Grundstücksgruppen

[i]Drei Gruppen von bebauten GrundstückenBei der Festlegung der Grundstücksart (Grundstückshauptgruppe) ist stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Dies gilt auch, wenn sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude oder Gebäudeteile unterschiedlicher Bauart oder Nutzung befinden. Das Bewertungsgesetz teil...